Welche Aussagen sind bei einer Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch die Behörden richtig?
Der Behördenmitarbeiter muss sich ausweisen können.
Es reicht, wenn der Behördenmitarbeiter Name und Anschrift seiner Dienststelle nennt.
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen kann auch der nichtberechtigte Ehegatte nachweisen.
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen.