Welche Aussagen sind richtig? Für die Jagd auf Enten an Gewässern in Baden-Württemberg ist bei der Wahl der Schrotpatronen folgendes zu beachten:
Die maximal zulässige Schrotvorlage beträgt 24 g.
Die Patrone darf Wismutschrote enthalten.
Die Schrotstärke sollte zwischen 2,5 mm und 3,5 mm liegen.
Die Patrone darf Bleischrote enthalten.
Die Patrone darf Weicheisenschrote enthalten.