Sie besitzen lediglich einen Drilling. Was gilt hinsichtlich der Aufbewahrung?
Die Waffe ist mindestens in einem Behältnis mit Widerstandsgrad 0 aufzubewahren.
Die Aufbewahrung in einem stabilen Holzschrank ist ausreichend, wenn Sie die Waffe vor dem 5.7.2017 erworben haben.
Da Sie nur eine Waffe besitzen genügt es, diese in einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss aufzubewahren.
Die Waffe darf nur in einem Behältnis mit Widerstandsgrad 1 aufbewahrt werden.