Welche Aussage stimmt?
Der Diebstahl von Jagdwaffenmunition muss der Behörde nicht angezeigt werden.
Der Erwerb einer Schusswaffe muss innerhalb von vier Wochen angemeldet werden.
Die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.
Die Waffenbesitzkarte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr.