Sie besitzen eine Pistole im Kaliber 7,65 und einen Revolver im Kaliber .22 LfB. Sie möchten zusätzlich einen Revolver im Kaliber .357 Magn. erwerben. Was ist dazu wahlweise erforderlich?
Der Antrag auf Anerkennung eines besonderen Bedürfnisses für den Neuerwerb des Revolvers als fangschusstaugliche Waffe.
Die Genehmigung der Unteren Jagdbehörde.
Ein Jahresjagdschein für drei aufeinander folgende Jahre.
Der Vorabverkauf oder die Abgabe einer der vorhandenen Waffen an einen Berechtigten.