Die Eintragung einer Kurzwaffe in der Waffenbesitzkarte ist ausreichend zum Erwerb jeglicher Kurzwaffenmunition.
Die Vorlage des gültigen Jagdscheines ist ausreichend.
Die Berechtigung zum Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.
Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.