Demjenigen, der das Stück aufgebrochen hat (muss nicht der Erleger sein).
Baden-Württemberg - Sachgebiet 3: Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, tierschutz- und artgerechte Haltung, Führen und Einsatz von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen, Frage 131