Fangvorrichtung für den Lebendfang von Schwarzwild.
B
Vorratsraum für Fallen und Köder.
C
Umzäunter gegen menschliche Zugriffe abgesicherter Fangplatz.
Baden-Württemberg - Sachgebiet 3: Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, tierschutz- und artgerechte Haltung, Führen und Einsatz von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen, Frage 248