Dürfen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere, die im Anhang des JWMG aufgeführt sind, bejagt werden?
Nein, so lange der Eigentümer die Verfolgung nicht aufgegeben hat.
Ja, immer.
Nein, unter keinen Umständen.
Ja, wenn der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat.