Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte spätestens einen von Schwarzwild verursachten Schaden an einer Wiese bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?
Innerhalb einer Woche
Innerhalb eines Monats
Am ersten Werktag nach Kenntnisnahme
Bis zu Beginn der Ernte