Was sagt das Waldgesetz Baden-Württemberg über das Reiten im Wald aus?
Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
Das Reiten im Wald ist überall gestattet.
Das Reiten auf Sport- und Lehrpfaden ist nicht gestattet.
Das Reiten im Wald ist auf allen nicht eingezäunten Waldflächen gestattet.
Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen ist nicht gestattet.