In Ihrem Revier gibt es eingezäunte Viehweiden. Welche Aussagen sind zutreffend?
Eingezäunte Viehweiden dürfen durch den Jagdausübungsberechtigten nicht betreten werden.
Eingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.
Wenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden.
In eingezäunten Viehweiden darf nicht gejagt werden.