Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?
Wenn er 3 Jahre einen ausländischen Jahresjagdschein besessen hat.
Wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat.
Wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat.
Wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen hat.