Welche Straftatbestände sind im JWMG festgelegt?
Vorsätzlicher Abschuss von Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt wurde.
Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit.
Vorsätzlicher Abschuss von Elterntieren, die noch zur Aufzucht der Jungen erforderlich sind.
Verstoß gegen das Nachtjagdverbot.