In Baden-Württemberg muss eine zugelassene und angemeldete Falle
im Jagdbezirk immer in Verbindung mit einer Fanggenehmigung verwendet werden.
mit einem von der Prüfstelle ausgegebenem Nummernschild gekennzeichnet sein.
bei Nichtgebrauch in einem verschlossenen Raum gelagert werden.
jährlich neu angemeldet werden.