Was ist bei der Verwendung von zugelassenen und registrierten Lebendfangfallen im Jagdbezirk zu beachten?
Lebendfangfallen müssen mindestens 2 mal täglich kontrolliert werden.
Nicht-Jagdscheininhaber können mit einem einen Fallensachkundenachweis im Jagdbezirk mit Lebendfangfallen jagen.
Fallen müssen vor ihrer Verwendung auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere vermieden werden
Lebendfangfallen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.