Welche Aussagen über die Wildbrethygiene sind richtig?
Erlegtes Wild, das an den Wildgroßhandel abgegeben wird, unterliegt stets der amtlichen Fleischuntersuchung im zugelassenen EU-Betrieb.
Erlegtes Wild ist unverzüglich aufzubrechen und auszuweiden.
Fallwild ist nach amtlicher Fleischuntersuchung genusstauglich.
Fallwild ist stets genussuntauglich.