Welche Teile sind dem amtlichen Tierarzt bei Vorliegen bedenklicher Merkmale zur Untersuchung vorzulegen?
Nur Herz, Lunge, Leber, Milz und Nieren.
Nur die krankhaft veränderten Organe.
Nur die gesamten herausgenommenen Organe.
Der Tierkörper und alle Organe.