Was gilt, wenn Sie mehrere Entzündungsherde am Wildkörper feststellen?
Ich darf das Wildbret ohne Untersuchung selbst verwerten.
Eine amtliche Fleischuntersuchung ist nötig, der amtliche Tierarzt entscheidet über die Verwertbarkeit.
Nach großzügigem Ausschneiden der Entzündungen ist eine Abgabe an Dritte ohne amtliche Fleischuntersuchung möglich.
Das Wildbret ist trotz der Entzündungen voll verwertbar.