Wann müssen Sie als Jäger ein von Ihnen erlegtes Stück Schalenwild durch einen amtlichen Tierarzt untersuchen lassen und welche Organe müssen dann am oder bei dem Wildkörper verbleiben?
Bereits bei einem bedenklichen Merkmal; alle Organe.
Bei mindestens zwei bedenklichen Merkmalen; alle Organe.
Bei mindestens zwei bedenklichen Merkmalen; nur Magen und Darm.
Bereits bei einem bedenklichen Merkmal; nur Herz und Lunge.