Bei der Abgabe von Wild in der Decke mit Kopf und roten Organen an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb.
E
Bei der Abgabe von zerwirktem Wild an Endverbraucher.
Baden-Württemberg - Sachgebiet 5: Tierkrankheiten und Behandlung von erlegtem Wild, insbesondere Erkennungsmerkmale der wichtigsten Wild- und Hundekrankheiten, hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Lebensmittels Wildbret, Frage 244