Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?
A
Ja
B
Nein
Bayern - Sachgebiet 1: Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte, Frage 192