Unter welchen Voraussetzungen dürfen in Mecklenburg-Vorpommern Jagdhunde zur Jagd eingesetzt werden?
Eingesetzt werden dürfen nur Jagdhunde, deren Brauchbarkeit die Landesjägerschaft nach bestandener Prüfung bestätigt hat.
Die Brauchbarkeitsprüfung ist die „Basisprüfung“ für den jagdlichen Einsatz von Jagdhunden. Um diese Prüfung zu bestehen, müssen Jagdhunde gewisse Mindestanforderungen für die jagdliche Brauchbarkeit nach dem Jagdgesetz erfüllen. Zu den Brauchbarkeitsprüfungen werden nur die durch den Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) anerkannten Jagdhunderassen zugelassen. Es wird vor allem die Arbeit nach dem Schuss in folgenden Prüfungsfächern geprüft:
Die Leistungsprüfungen sind die zweite Stufe der Jagdhundeprüfungen. Sie sollen die spezielle Brauchbarkeit für die vielen Facetten der Jagd feststellen. Deshalb gibt es bei diesen auch Spezialprüfungen für Erdhunde und Schweißhunde.
Hier ist eine kurze Übersicht über die verschiedenen Jagdhundeprüfungen (Leistungsprüfungen). Solltest du mehr missen wollen, schau doch in der Lernkarte zu den Jagdhundeprüfungen vorbei.