Welche jagdrechtlichen Vorschriften muss ein Jagdausübungsberechtigter vor dem Bau von Jagdeinrichtungen beachten?

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Musterantwort

Der Jagdausübungsberechtigte darf auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken jagdliche Einrichtungen nur mit Genehmigung des Grundeigentümers errichten. Die jagdlichen Einrichtungen müssen aus Naturmaterial errichtet sein und sind dem Landschaftsbild anzupassen.

Entscheide selbst, ob Du die richtige Antwort wusstest.