Welche jagdrechtlichen Vorschriften muss ein Jagdausübungsberechtigter vor dem Bau von Jagdeinrichtungen beachten?
Der Jagdausübungsberechtigte darf auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken jagdliche Einrichtungen nur mit Genehmigung des Grundeigentümers errichten. Die jagdlichen Einrichtungen müssen aus Naturmaterial errichtet sein und sind dem Landschaftsbild anzupassen.