Aufbewahrung von Schusswaffen
Der Besitz von Schusswaffen und deren sichere Aufbewahrung sind eng miteinander verknüpft. Das Ziel ist eine unbefugte Nutzung zu unterbinden. Mit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse mindestens den Wirkungsgrad 0 oder 1 besitzen. Für im Umlauf befindliche Sicherheitsbehältnisse besteht ein Bestandsschutz.