EU-Vogelschutzrichtlinie
Die Vogelschutzrichtlinie der EU dient der Erhaltung heimischer wildlebender Vogelarten durch Schutz der Tiere, ihrer Eier und ihrer Lebensräume. Als zentrale Maßnahmen gelten die Schaffung von Vogelschutz-Gebieten zur Erhaltung und Neuschaffung von Lebensräumen, welche in das Netzwerk Natura 2000 integriert sind, sowie Einschränkungen der Jagd.