"Führen" im Sinne des Waffengesetzes
Führen im Sinne des Waffengesetzes ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen, befriedeten Bezirks oder außerhalb einer Schießstätte. Der Jagdschein erlaubt das Führen im Rahmen der befugten Jagdausübung im Revier. In der Öffentlichkeit erlaubt lediglich der selten ausgestellte Waffenschein zum Führen von Waffen. Auf öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen verboten.