Das Jagdlexikon

2152 Begriffe aus der Jagd
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Jagdpacht

Mit der Jagdpacht kann das Jagdausübungsrecht an Dritte übertragen werden. Hierzu wird ein schriftlicher Jagdpachtvertrag geschlossen. Zur Pachtfähigkeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Eine Verpachtung an mehrere Pächter ist möglich. Allerdings ist die Höchstzahl an Pächtern abhängig von der Größe des Jagdbezirkes (siehe Landesgesetze).

Bei der Jagdpacht gibt es viele Abweichungen der Bundesländer.

Jagdwilderei

Jagdwilderei ist die Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts, indem Wild nachgestellt, gefangen, erlegt oder sich zugeignet wird. Wilderei wird als Straftat geahndet.

Jahresverlauf des Rehwildes

Geweihentwicklung und Fortpflanzung wiederholen sich jedes Jahr im gleichen Zyklus. Hierbei müssen sich nur zwei Dinge gemerkt werden.

  1. Die Setzzeit ist bei allen Schalenwildarten im äsungsreichen Mai und Juni.
  2. Die Brunft findet beim Rehwild im Juli und August statt.

Daraus können die Tragzeit, sowie die Zeiträume des Fegens und Abwerfens hergeleitet werden.

Die Tragzeit von der Brunft bis zur Setzzeit dauert etwa 9 Monate (mit 3 Monaten Eiruhe).

Das Geweih muss pünktlich zur Brunft fertig verfegt sein. Die Fegezeit geht also bis in den Juni. Nach der Brunft kann das Geweih ab Oktober wieder abgeworfen werden.

Jagdsignal "Das Ganze"

"Das Ganze"
Wolfgang Wittmann
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Jagdausübung

Zur Jagdausübung gehören das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Fangen von Wild.

ANEF für die Jagdausübung: Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen.

AufNachErl(F)angen.

Jagdsignal "Reh tot"

"Reh tot"
Wolfgang Wittmann
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Jugendjagdschein

Der Jugendjagdschein ist für Personen ab einem Alter von 16 Jahren zugänglich und wandelt sich mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs in einen „normalen“ Jagdschein um. Die Jagdausübung ist nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten Aufsichtsperson zulässig. Außerdem berechtigt der Jugendjagdschein nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze.

Jagdsignal "Aufbruch zur Jagd"

"Aufbruch zur Jagd"
Wolfgang Wittmann
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Jagdsignal "Sau tot"

"Sau tot"
Wolfgang Wittmann
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Jagdschein

Der Jagdschein erlaubt dem Inhaber die Ausübung der Jagd. Das erfolgreiche Bestehen der Jägerprüfung ist die Grundvoraussetzung für die Ausstellung eines Jagdscheins. Der deutsche Jagdschein und die bestandene Jägerprüfung gelten im gesamten Bundesgebiet, unabhängig vom Ausstellungsland.

Jahresjagdschein

Der Jahresjagdschein ist eine von drei Möglichkeiten, einen Jagdschein für die Jagdausübung zu lösen. Er ist – wie der Name sagt – für 1 Jahr gültig. Außerdem gibt es den Tagesjagdschein und den 3-Jahresjagdschein.

Jagdschutz

Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen. Zuständig hierfür sind neben der Polizei auch Jagdausübungsberechtigte, Jagdaufseher oder Berufsjäger.

Jägerrecht

Naturlohn für den Erleger, wenn dieser das Wild selbst aufbricht. Das Kleine Jägerrecht umfasst Herz, Lunge, Leber, Nieren und Milz (das Geräusch) und das Große Jägerrecht zusätzlich den Hals bis zur dritten Rippe.

Jägernotweg

Der Jägernotweg ist ein Zugang zum eigenen Revier durch ein fremdes Jagdrevier. Er wird anerkannt, wenn ein Jäger sein Revier auf öffentlichen Wegen nicht oder nur mit einem unzumutbaren Umweg erreichen kann. Der Jägernotweg ist in einigen Landesjagdgesetzen definiert.

Jährlingsbock

Bock (Reh-, Gams-, Steinwild) des 2. Lebensjahres.

Jäger

Person, die einen gültigen Jagdschein besitzt.

Jagdsignal "Jagd vorbei"

"Jagd vorbei"
Wolfgang Wittmann
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Jagdsignal "Fuchs tot"

"Fuchs tot"
Wolfgang Wittmann
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Jagdsignal

Hornruf, Jagdleitsignal

Übermittlung von Informationen oder Anweisungen an Jagdteilnehmern mit Jagdhörnern oder Anwendung im Rahmen des Brauchtums.

Jagdsignal "Begrüßung"

"Begrüßung"
Wolfgang Wittmann
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Jagdausübungsrecht

Das Recht zur Jagdausübung liegt beim Inhaber eines Jagdbezirks (Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter). Es kann an Jagdgäste oder angestellte Jäger übertragen werden.

Jagdpacht

Mit der Jagdpacht kann das Jagdausübungsrechtan Dritte übertragen werden. Hierzu wird ein schriftlicher Jagdpachtvertrag geschlossen. Zur Pachtfähigkeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Eine Verpachtung an mehrere Pächter ist möglich. Allerdings ist die Höchstzahl an Pächtern abhängig von der Größe des Jagdbezirkes (siehe Landesgesetze).

Bei der Jagdpacht gibt es viele Abweichungen der Bundesländer.

Jagdsignal "Halali"

"Halali"
Wolfgang Wittmann
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Jagdliches Brauchtum

Brauchtum

Das jagdliche Brauchtum umfasst die Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Jäger untereinander und während der Jagdausübung. Die Grundlage bildet die Waidmannssprache als Fachsprache der Jäger. Auch die Waidgerechtigkeit liegt im Brauchtum begründet. Das Prinzip der Trophäe als Zier- und Sammlerobjekt für den Erleger ist ein weiterer Brauch. Jagdsignale wurden früher zum Informationsaustausch bei weiträumig angelegten Jagden verwendet und werden weiterhin zum Verblasen der Strecke angewendet. Der letzte Biss, eine Ehrerweisung an das erlegte Wild, ist nur eines von vielen im Brauchtum angewandten Bruchzeichen.

Jagderlaubnisschein

Jagderlaubnis, Begehungsschein

Der Jagderlaubnisschein – umgangssprachlich auch Begehungsschein – ist eine schriftliche Jagderlaubnis, die zur selbstständigen Jagdausübung berechtigt. Sie ist nicht an andere Personen übertragbar.

Unterteilung von Jagderlaubnisscheinen:

  • Befristetet und unbefristet
  • Unentgeltlich und entgeltlich