Jagdlich ausgebildete und geführte Jagdhunde.
Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen. Zuständig hierfür sind neben der Polizei auch Jagdausübungsberechtigte, Jagdaufseher oder Berufsjäger.
Jagdwilderei ist die Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts, indem Wild nachgestellt, gefangen, erlegt oder sich zugeignet wird. Wilderei wird als Straftat geahndet.
Der Jagdschein erlaubt dem Inhaber die Ausübung der Jagd. Das erfolgreiche Bestehen der Jägerprüfung ist die Grundvoraussetzung für die Ausstellung eines Jagdscheins. Der deutsche Jagdschein und die bestandene Jägerprüfung gelten im gesamten Bundesgebiet, unabhängig vom Ausstellungsland.
Jagdbezirke (oder auch Revier) sind Flächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie werden in Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftsjagdbezirke unterteilt.
Das jagdliche Brauchtum umfasst die Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Jäger untereinander und während der Jagdausübung. Die Grundlage bildet die Waidmannssprache als Fachsprache der Jäger. Auch die Waidgerechtigkeit liegt im Brauchtum begründet. Das Prinzip der Trophäe als Zier- und Sammlerobjekt für den Erleger ist ein weiterer Brauch. Jagdsignale wurden früher zum Informationsaustausch bei weiträumig angelegten Jagden verwendet und werden weiterhin zum Verblasen der Strecke angewendet. Der letzte Biss, eine Ehrerweisung an das erlegte Wild, ist nur eines von vielen im Brauchtum angewandten Bruchzeichen.
Jagddruck ist die Beeinträchtigung des Wildes durch eine zu intensive Bejagung. Hierdurch wird der Lebensrhythmus des Wildes gestört und es wird heimlich. Typische Ursachen für einen erhöhten Jagddruck sind ein häufiges Pirschen, häufige Einzelansitze an Einständen und ein Übermaß an Gesellschaftsjagden. Als Gegenmaßnahme bieten sich einzelne große Gesellschaftsjagden. Bei diesen kann mit einer einmaligen Beunruhigung eine große Strecke erzielt werden. Weitere Gegenmaßnahmen sind die Intervalljagd und die Schwerpunktbejagung.
Geweihentwicklung und Fortpflanzung wiederholen sich jedes Jahr im gleichen Zyklus. Hierbei müssen sich nur zwei Dinge gemerkt werden.
Daraus können die Tragzeit, sowie die Zeiträume des Fegens und Abwerfens hergeleitet werden.
Die Tragzeit von der Brunft bis zur Setzzeit dauert etwa 9 Monate (mit 3 Monaten Eiruhe).
Das Geweih muss pünktlich zur Brunft fertig verfegt sein. Die Fegezeit geht also bis in den Juni. Nach der Brunft kann das Geweih ab Oktober wieder abgeworfen werden.
Jagdleitsignale sind Hornsignale für den geregelten Ablauf der Jagd. Zu diesen gehören:
Zur Jagdausübung gehören das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Fangen von Wild.
ANEF für die Jagdausübung: Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen.
Übermittlung von Informationen oder Anweisungen an Jagdteilnehmern mit Jagdhörnern oder Anwendung im Rahmen des Brauchtums.