Jugendjagdschein
Der Jugendjagdschein ist für Personen ab einem Alter von 16 Jahren zugänglich und wandelt sich mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs in einen „normalen“ Jagdschein um. Die Jagdausübung ist nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten Aufsichtsperson zulässig. Außerdem berechtigt der Jugendjagdschein nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze.