Kundige Person
Die kundige Person nach EU-Lebensmittelrecht ist befähigt einzuschätzen, ob Wild für den Menschen genusstauglich ist. Dies ist bei der Wildbretvermarktung von Großwild ohne Organe oder Kleinwild an Wildbearbeitungsbetriebe notwendig. Die kundige Person muss ein an der Erlegung beteiligter Jäger sein und je nach Bundesland eine Schulung nachweisen können.