Schutzkategorien
Alle Tier- und Pflanzenarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, sind durch das Naturschutzrecht geschützt. Es wird zwischen allgemeinem, besonderem und strengem Schutz unterschieden. Der allgemeine Schutz betrifft nicht weiter erwähnte Arten wie Erdmaus oder Waschbären. Arten, die dem besonderen Schutz (z. B. Maulwurf und Eichhörnchen) unterliegen, sind in der Bundesartenschutzverordnung aufgelistet und solche mit strengem Schutz in der Verordnung besonders markiert (z. B. Wölfe und Biber).