Wildacker
Wildäcker sind landwirtschaftlich bearbeitete Flächen, die der Äsung von Wild gilt und alle ein bis zwei Jahre neu angelegt werden müssen. Sie sind ertragreicher als Wildwiesen, aber auch arbeitsaufwendiger. Neben Äsung bieten sie in Feldrevieren auch Deckung, können Wildschäden vermeiden und im Idealfall Verkehrsschäden vermindern. Je nach Wildart und Standort sollte über die Pflanzenwahl entschieden werden. Die Anlage von Wildäckern in geschützten Biotopen ist verboten. (§ 30 BNatSchG )
Ortswahl
- Die Ortswahl für Wildäcker steht in Konkurrenz zu Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
- Es bietet sich an, auf unwirtsame Böden auszuweichen:
- Stromleitungstrassen
- Holzlagerplätze
- Brachflächen (z.B. nicht maschinengerechte Flächen)
Pflanzenwahl
- Die Wahl der Pflanze ist abhängig von Wildart, Standort und Funktion (Winteräsung, Herbstäsung ...)
- Getreide
- Leguminosen: Klee, Wicken, Luzerne, Lupinen, Ackerbohnen, Erbsen
- Kreuzblütler: Raps, Senf
- Hackfrüchte: Topinambur
- Kräuter: Löwenzahn, Kamille …
- Dauer der Nutzung
- Einjährig: Buchweizen, Sonnenblumen
- Mehrjährig (winterhart): Topinambur, Dauerlupine, Kleearten, Waldstaudenroggen, Rübsen, Stoppelrüben
- Zeitraum der Äsung
- Sommeräsung: Klee
- Winteräsung: Rübsen, Markstammkohl, Raps, Ölrettich
- Vielfältige Wildackermischungen für Feld und Wald
- „Herbst- und Wintermischung“
- „Wildschutzmischung“