Wildschutzgebiete
- Flächen zum Schutz von Wildarten, zur Wildschadensverhütung und zur Wildforschung
- Festlegung durch Verordnung der Unteren Jagdbehörde
- Betretungsverbote können zum Schutzzweck erlassen werden
- Regelungen zur Jagdausübung durch die Gesetze der Länder