Unter welchen Voraussetzungen sind Jagdaufsichtsorgane in der Steiermark befugt, Sachen von Personen zu konfiszieren?
Nur wenn eine schriftliche Anordnung der Bezirksverwaltungsbehörde vorliegt.
Ausschließlich dann, wenn die Person keine gültige Jagdkarte vorweisen kann.
Bei jeder Person, die sich unbefugt abseits der öffentlichen Wege im Jagdgebiet aufhält.
Wenn die Person einer Übertretung verdächtig ist oder auf frischer Tat ertappt wurde.