Wie ist die Rechtslage in der Steiermark bezüglich eines Vorpachtrechtes auf jagdliche Einschlüsse?
Das Vorpachtrecht steht ausschließlich der Bezirksverwaltungsbehörde zu.
Es besteht ein Vorpachtrecht für die Eigenjagdberechtigten der umschließenden Gebiete.
Ein Vorpachtrecht besteht nur, wenn der Einschluss kleiner als 10 Hektar ist.
Ein Vorpachtrecht für Einschlüsse ist im Steiermärkischen Jagdgesetz nicht vorgesehen.