Wer kann in Österreich Grundeigentümer eines Eigenjagdgebietes sein und ist damit zur Verpachtung der Jagd berechtigt?
Nur Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden.
Lediglich Personengemeinschaften, die als landwirtschaftliche Betriebe im Grundbuch stehen.
Einzelpersonen, Miteigentümer, juristische Personen, Gemeinden und Agrargemeinschaften.
Ausschließlich natürliche Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.