Welche Regelung gilt in Tirol bezüglich des Mindestalters für die Zulassung zur Jagdprüfung?
Die Zulassung ist für alle Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr uneingeschränkt möglich.
Das Mindestalter beträgt generell 18 Jahre, wobei für Berufsjägerlehrlinge eine Ausnahme von 16 Jahren gilt.
Das Mindestalter liegt ausnahmslos bei 18 Jahren, um die volle Geschäftsfähigkeit zu gewährleisten.
Grundsätzlich ist die Prüfung ab 18 Jahren möglich, für Mitglieder von Jagdschutzvereinen bereits ab 15 Jahren.