Unter welcher Voraussetzung ist eine Maßnahme zur Schädlingsbekämpfung vom Tatbestand der Tierquälerei ausgenommen?
Es dürfen dabei grundsätzlich keine Wirbeltiere zu Schaden kommen.
Die Maßnahme muss sach- und fachgerecht durchgeführt werden.
Die Maßnahme muss vorab der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
Die Maßnahme darf ausschließlich durch beeidete Jagdschutzorgane erfolgen.