Welches Strafmaß sieht das Kärntner Jagdgesetz (K-JG 2000) für Verwaltungsübertretungen vor?
Einfache Übertretungen bis zu 726 € und bei Erschwerung oder Wiederholung bis zu 1.450 €
Generell bis zu einer Höhe von 5.000 € unabhängig von der Schwere des Vergehens
Einfache Übertretungen bis zu 1.450 € und bei Erschwerung oder Wiederholung bis zu 2.180 €
Einfache Übertretungen bis zu 2.180 € und bei Erschwerung oder Wiederholung bis zu 4.360 €