Wann gilt eine Person im Sinne des österreichischen Waffenrechts als verlässlich?
Wenn die Person nachweisen kann, dass sie seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Mitglied in einem anerkannten Schützenverein ist.
Ausschließlich dann, wenn gegen die Person kein gerichtliches Waffenverbot nach der Strafprozessordnung vorliegt.
Sobald die Person das 21. Lebensjahr vollendet hat und eine aufrechte Jagdkarte für das jeweilige Bundesland besitzt.
Wenn ein sachgemäßer Umgang gewährleistet ist und keine Tatsachen eine missbräuchliche Verwendung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit befürchten lassen.