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Ein Grundeigentümer besitzt in Vorarlberg eine zusammenhängende Grundfläche von 60 Hektar. Wie viele Hektar muss er mindestens dazuerwerben, um die gesetzliche Mindestgröße für die Bildung eines Eigenjagdgebietes zu erreichen?
Ein Grundeigentümer besitzt in Vorarlberg eine zusammenhängende Grundfläche von 60 Hektar. Wie viele Hektar muss er mindestens dazuerwerben, um die gesetzliche Mindestgröße für die Bildung eines Eigenjagdgebietes zu erreichen?