Was ist nach § 7 der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" bei der Errichtung von Hochsitzleitern mit aufgenagelten Sprossen zu beachten?
Aufgenagelte Sprossen sind grundsätzlich nicht zulässig.
Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.
Aufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.
Zum Abstützen aufgenagelter Sprossen dürfen ausschließlich Spezialbeschläge zum Aufschrauben aus Edelstahl verwendet werden. Die Schrauben müssen ebenfalls aus Edelstahl sein. Die "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthält eine Liste zugelassener Produkte.