Dürfen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere, die im Anhang des JWMG aufgeführt sind, bejagt werden?

A

Ja, immer.

B

Ja, wenn der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat.

C

Nein, so lange der Eigentümer die Verfolgung nicht aufgegeben hat.

D

Nein, unter keinen Umständen.