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Dürfen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere, die im Anhang des JWMG aufgeführt sind, bejagt werden?
A
Ja, immer.
B
Ja, wenn der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat.
C
Nein, so lange der Eigentümer die Verfolgung nicht aufgegeben hat.
D
Nein, unter keinen Umständen.