Nach dem LWaldG ist es verboten, Jagdeinrichtungen zu betreten. Eines Tages entdecken Sie spielende Jugendliche auf einer Kanzel, die direkt neben einem Feldweg steht. Wie können Sie sich verhalten?
Ich erstatte unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.
Ich belehre die Jugendlichen lautstark über die Rechtslage und drohe mit der Forstpolizei.
Ich weise die Jugendlichen darauf hin, dass es verboten ist, jagdliche Einrichtungen zu betreten, weil damit auch Gefahren verbunden sein können.
Ich biete bei Interesse an, mich gelegentlich bei einem Ansitz zu begleiten.