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Nach dem LWaldG ist es verboten, Jagdeinrichtungen zu betreten. Eines Tages entdecken Sie spielende Jugendliche auf einer Kanzel, die direkt neben einem Feldweg steht. Wie können Sie sich verhalten?
A
Ich erstatte unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.
B
Ich belehre die Jugendlichen lautstark über die Rechtslage und drohe mit der Forstpolizei.
C
Ich weise die Jugendlichen darauf hin, dass es verboten ist, jagdliche Einrichtungen zu betreten, weil damit auch Gefahren verbunden sein können.
D
Ich biete bei Interesse an, mich gelegentlich bei einem Ansitz zu begleiten.