Nach dem LWaldG ist es verboten, Jagdeinrichtungen zu betreten. Eines Tages entdecken Sie spielende Jugendliche auf einer Kanzel, die direkt neben einem Feldweg steht. Wie können Sie sich verhalten?

A

Ich erstatte unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.

B

Ich belehre die Jugendlichen lautstark über die Rechtslage und drohe mit der Forstpolizei.

C

Ich weise die Jugendlichen darauf hin, dass es verboten ist, jagdliche Einrichtungen zu betreten, weil damit auch Gefahren verbunden sein können.

D

Ich biete bei Interesse an, mich gelegentlich bei einem Ansitz zu begleiten.