Für welchen Elternteil gilt das Bejagungsverbot in der Brut- und Setzzeit?
Immer nur für den weiblichen Teil.
Immer nur für den männlichen Teil.
Bei einigen Wildarten gibt es keinen besonderen Schutz für Elterntiere.
Für beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist.