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Wie viel Jahre beträgt die Mindestpachtzeit?
Die Mindestpachtzeit für Jagdpachtverträge in Baden-Württemberg beträgt 6 Jahre. Dies ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) Baden-Württemberg festgelegt.
Laut Bundesjagdgesetz (§ 11 BJagdG) gilt in Deutschland grundsätzlich eine Mindestpachtzeit von 9 Jahren für gemeinschaftliche Jagdbezirke. Allerdings dürfen die Bundesländer davon abweichende Regelungen treffen. Baden-Württemberg hat diese Möglichkeit genutzt und die Mindestpachtzeit auf 6 Jahre festgelegt.