Sie schießen im Mai einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch am rechten Vorderlauf, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchungspflicht?
Ja
Nein
Nein, nach Entfernung des Laufes
Nein, wenn die Wunde nicht vereitert ist