Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?
Der Wald hat eine Erholungsfunktion und darf von Jedermann, wenn nicht anders gekennzeichnet, betreten werden (→ Jedermannsrecht). Skifahren zählt hier zum "Wandern" bzw. "Spazierengehen" - auch wenn es für die Natur sicherlich größere Schäden verursacht. Zelten und Campen hingegen sind nur auf gekennzeichneten Flächen gestattet.