Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?
Der Wald hat eine Erholungsfunktion und darf von Jedermann, wenn nicht anders gekennzeichnet, betreten werden (→ Jedermannsrecht). Skifahren zählt hier zum "Wandern" bzw. "Spazierengehen" - auch wenn es für die Natur sicherlich größere Schäden verursacht. Zelten und Campen hingegen sind nur auf gekennzeichneten Flächen gestattet.
Skifahren
Aufstellen von Wohnwagen
Zelten
Betreten von Waldbeständen zum Pilze suchen