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Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?


Der hat eine Erholungsfunktion und darf von Jedermann, wenn nicht anders gekennzeichnet, betreten werden (→ Jedermannsrecht). Skifahren zählt hier zum "Wandern" bzw. "Spazierengehen" - auch wenn es für die Natur sicherlich größere Schäden verursacht. Zelten und Campen hingegen sind nur auf gekennzeichneten Flächen gestattet.