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Welche der nachgenannten Aussagen zur Naturschutzwacht sind richtig?
A
Die Angehörigen der Naturschutzwacht haben u. a. die hoheitliche Aufgabe, bestimmte Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur regeln, zu verhüten
B
Die Angehörigen der Naturschutzwacht sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, rechtmäßige Jagdhandlungen einzuschränken
C
Die Angehörigen der Naturschutzwacht sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten