Welche der nachgenannten Aussagen zur Naturschutzwacht sind richtig?
Die Angehörigen der Naturschutzwacht haben u. a. die hoheitliche Aufgabe, bestimmte Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur regeln, zu verhüten
Die Angehörigen der Naturschutzwacht sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, rechtmäßige Jagdhandlungen einzuschränken
Die Angehörigen der Naturschutzwacht sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten