Welche der nachgenannten Aussagen zur Naturschutzwacht sind richtig?

A

Die Angehörigen der Naturschutzwacht haben u. a. die hoheitliche Aufgabe, bestimmte Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur regeln, zu verhüten

B

Die Angehörigen der Naturschutzwacht sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, rechtmäßige Jagdhandlungen einzuschränken

C

Die Angehörigen der Naturschutzwacht sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten