Welche der nachgenannten Aussagen zur Kontrolle von Fallen zum Lebendfang ist richtig?
Kontrollen der Fallen können entfallen, wenn die Falle über einen elektronischen Fangmelder verfügt, der betriebssicher ist und unverzüglich meldet, sobald ein Fangereignis stattgefunden hat und die Funktionsfähigkeit mindestens einmal täglich getestet wird oder eine tägliche Selbstüberprüfung des Fangmelders gewährleistet ist
Alle Fallen für den Lebendfang müssen zweimal täglich kontrolliert werden
Im Fall der Meldung eines Fangereignisses in einer Falle für den Lebendfang durch einen elektronischen Fangmelder kann die Falle erst am nächsten Tag kontrolliert werden